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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14 (https://dejure.org/2018,5992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14 (https://dejure.org/2018,5992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 (https://dejure.org/2018,5992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 SGB 11; § ... 33 SGB 11; § 19 SGB 11; § 14 SGB 11; § 242 BGB; § 214 Abs 2 BGB; § 25 SGB 4; § 23 Abs 1 SGB 4; § 35 Abs 1 S 3 SGB 10; § 31 SGB 10; § 24 SGB 10; § 3 S 1 Nr 1a SGB 6; § 170 Abs 1 Nr 6 SGB 6; § 60 SGB 1; § 66 SGB 1; § 45 SGB 1
    Antragstellung; Meistbegünstigungsgrundsatz; nicht erwerbsmäßige Pflege; Pflegeperson; Rentenversicherung; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung; Versicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Mit einem pflichtwidrigen Unterlassen einer solchen Weiterleitung, wie sie auch im vorliegenden Zusammenhang zu konstatieren ist, nimmt der Pflegeversicherungsträger dem Rentenversicherungsträger zugleich die Möglichkeit zu einer (rechtzeitigen) Geltendmachung seines Beitragsanspruchs (vgl. zur von Rechts wegen gebotenen Gewährleistung eines Informationsflusses auch BSG, Urteil vom 17. April 2008 - B 13 R 123/07 R -, BSGE 100, 215).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Besteht aber Streit über die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, hat hierüber bei nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, bei denen das Einzugsstellenverfahren nicht gilt, zunächst der zuständige Träger der Rentenversicherung zu entscheiden (BSG, Urteil vom 23. September 2003 - B 12 P 2/02 R -, SozR 4-2600 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Für das Eingreifen der 30jährigen Verjährungsfrist reicht es aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat, er also seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R -, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Danach ist, sofern eine ausdrückliche Beschränkung auf eine bestimmte Leistung nicht vorliegt, davon auszugehen, dass der Antragsteller die nach der Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommenden Leistungen begehrt, unabhängig davon, welchen Ausdruck er gewählt hat (BSG, U.v. 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Zudem hat die Auslegung von Anträgen nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung zu erfolgen (BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3 RdNr 14).
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Die Berufung auf Verjährung wird daher grundsätzlich dann als unzulässige Rechtsausübung angesehen, wenn der Verpflichtete den Berechtigten, wenn auch unabsichtlich, durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruchs abgehalten hat (BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 5 R 88/11 R -, BSGE 111, 107).
  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    In einem solchen Fall ist die Erhebung einer Verjährungseinrede hinsichtlich der Rentenversicherungsbeiträge ausgeschlossen, weil diese sich als rechtsmissbräuchlich darstellt (BSG, Urteil vom 02. November 2015 - B 13 R 35/14 R -, juris).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Auch der Rentenversicherungsträger hat, vorbehaltlich abweichender Regelungen, über die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöhe in der Rentenversicherung selbst zu entscheiden (BSG, Urteil vom 22. März 2001 - B 12 P 3/00 R -, SozR 3-2600 § 3 Nr. 5).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 R

    Private Pflegeversicherung - Geltendmachung von Pflegegeld bei Änderungen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Das Antragserfordernis soll in erster Linie dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich keine Leistungen für solche Zeiträume gewährt werden, in denen der Versicherungsträger mangels Antragstellung von dem Versicherungsfall noch keine Kenntnis hatte und die notwendige tägliche Pflege deshalb auf andere Weise sichergestellt werden musste und auch sichergestellt worden ist (BSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 P 7/03 R -, SozR 4-3300 § 23 Nr. 2).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 9/10 R

    Annahme von Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
    Der bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zu den Pflegestufen im Leistungsrecht einschlägige, auf nichtprofessionelle Pflegepersonen im Sinne der Laienpflege bezogene abstrakte objektive Maßstab ist auch bei der Beurteilung der zeitlichen Mindestanforderungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI im Recht der Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuwenden (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 9/10 R -, SozR 4-2600 § 3 Nr. 6).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 29/77

    Beiladung von Rehabilitanden bei Streit über deren versicherungsrechtliche

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 15/96

    Zulässigkeit einer Leistungsklage eines Arbeitslosen gegen die Bundesanstalt für

  • BSG, 16.12.1987 - 11a RLw 2/87
  • SG Hannover, 30.10.2018 - S 6 R 388/15
    Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung impliziert regelmäßig das Ziel, dass die Pflegeversicherung neben den unmittelbaren Leistungen der Pflege (insbesondere - soweit gewünscht - in Form von Pflegegeld) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Beitragszahlungen zur Rentenversicherung für die Pflegeperson erbringen möge (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 -, Rn. 36, juris).

    Es fehlt schon im Ausgangspunkt an gesetzlichen Vorgaben, um entsprechende Rechtsfolgen fingieren zu können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 -, Rn. 59, juris).

    Es gibt jedoch keine Rechtsgrundlage, anhand derer die Klägerin daraus eigenverantwortlich und losgelöst von den gesetzlichen Vorgaben insbesondere des § 66 SGB I das Fehlen von Beitragsansprüchen hätte ableiten dürfen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 -, Rn. 60, juris).

    Zur Begründung verweist die Kammer nach eigener Anschauung auf die Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 -, Rn. 43, juris.

    In einem solchen Fall ist die Erhebung einer Verjährungseinrede hinsichtlich der Rentenversicherungsbeiträge ausgeschlossen, weil diese sich als rechtsmissbräuchlich darstellt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 -, Rn. 44, juris unter Verweis auf BSG, Urteil vom 02. November 2015 - B 13 R 35/14 R -, juris)." Vor der Geltendmachung der Verjährungseinrede seien die Pflegepersonen anzuhören (LSG, a.a.O. Rn. 45).

    Die Berufung auf Verjährung werde daher grundsätzlich dann als unzulässige Rechtsausübung angesehen, wenn der Verpflichtete den Berechtigten, wenn auch unabsichtlich, durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruchs abgehalten habe (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 -, Rn. 55, juris unter Verweis auf BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 5 R 88/11 R -, BSGE 111, 107).

    Für das Eingreifen der 30jährigen Verjährungsfrist reiche es aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten habe, er also seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen habe (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2/9 R 550/14 -, Rn. 50, juris unter Verweis auf BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R -, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).

  • BSG, 13.03.2023 - B 12 R 7/21 R

    Rentenversicherung - Fälligkeit von Beiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige

    Die Einrede der Verjährung kann sich in Fällen pflichtwidrigen Unterlassens auch als eine unzulässige Rechtsausübung oder als rechtsmissbräuchlich darstellen (vgl BSG Urteil vom 2.11.2015 - B 13 R 35/14 R - NZS 2016, 231 = juris RdNr 18, 19; dem folgend auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 28.2.2018 - L 2/9 R 550/14 - juris RdNr 44) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2023 - L 5 P 43/20
    Das Antragserfordernis soll in erster Linie dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich keine Leistungen für solche Zeiträume gewährt werden, in denen der Versicherungsträger mangels Antragstellung von dem Versicherungsfall noch keine Kenntnis hatte und die notwendige tägliche Pflege deshalb auf andere Weise sichergestellt werden musste und auch sichergestellt worden ist (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14 Rn. 34 m.w.N.).
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